Gutachten

Gutachten werden von Frau Allard erstellt.

Durch Fortbildungen und bisherige Berufserfahrung kann ich zum jetzigen Zeitpunkt folgende Gutachtenformen anbieten:

  • Bestimmung des Sorge-, Betreuungs-, und Umgangsrechts

  • Abklärung von Kindeswohlgefährdung

  • aussagepsychologische Beurteilung für Straf- und Familiengerichte

  • Einschätzung zum Rückfallrisiko nach §§57, 57a StGB

  • Schuldfähigkeitsbegutachtungen §§20, 21 StGB

  • Behandlungsgutachten nach §§246a, Abs. 2 StP

  • Lockerungsgutachten nach §§10, 11 StVollzG

Hierbei ist es mir ein besonderes Anliegen Gutachten nach dem neuesten Forschungsstand und mit einem hohen Qualitätsstandard zu erstellen. Auch aus diesem Grund nehme ich regelmäßig an Fortbildungen, Intervision und Supervision teil.

Auch möchte ich Ihnen gerne einen Einblick in den Ablauf der Erstellung eines solchen Gutachtens ermöglichen: Nach Auftragsannahme sichte ich zunächst die mir zugesandten Akten, woraufhin ich einen detaillierten Untersuchungsplan erstelle. In einem weiteren Schritt werde ich dann, zwecks Terminvereinbarung, schriftlich Kontakt zu den Verfahrensbeteiligten/Zeugen aufnehmen. Im Anschluss daran beginnt die Explorationsphase, in der ich meine Arbeitshypothesen überprüfe und gegebenenfalls testdiagnostisch untermaure. Nach erfolgter Datenerhebung und –auswertung, fasse ich meine Einschätzungen in einem schriftlichen Gutachten zusammen, welches ich dann umgehend dem Auftraggeber zukommen lasse.

Ich bemühe mich stets, vor allem in Haftsachen, die Gutachten innerhalb von wenigen Wochen abzufassen. Je nach Auftragslage und terminlicher Verfügbarkeit der Zeugen oder Verfahrensbeteiligten, kann sich die Anfertigung verzögern, worüber ich den Auftraggeber umgehend in Kenntnis setze. Bei Bedarf stehe ich Ihnen während des gesamten Begutachtungsprozess für Rückfragen zur Verfügung.